Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definition

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich der Begriff „das Übersetzungsbüro“ auf: AgroLingua B. V. mit Sitz in 5916 PA Venlo (Niederlande), Groethofstraat 111. Diese Gesellschaft firmiert auch unter den Handelsnamen AGRAR-Übersetzer, Agrolingua.fr und Local Talk Global Flavours; sie ist im niederländischen Handelsregister unter der Nummer 12064847 eingetragen.

Artikel 1 - Allgemeines
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Übersetzungsbüro und dem Auftraggeber, unter Ausschluss jeglicher (allgemeiner) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, das Übersetzungsbüro hat die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich akzeptiert.

Artikel 2 - Angebote und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Allgemeine Angebote und Preisangaben des Übersetzungsbüros sind unverbindlich.
2.2 Preisangaben und angegebene Fristen können jederzeit widerrufen werden, wenn das Übersetzungsbüro den gesamten zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text noch nicht einsehen konnte.
2.3 Das Übersetzungsbüro kann die Person als Auftraggeber betrachten, die dem Übersetzungsbüro den Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese Person hat dabei ausdrücklich mitgeteilt, dass sie im Auftrag, im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt, und dem Übersetzungsbüro den Namen und die Adresse dieses Dritten mitgeteilt.
2.4 Absprachen mit oder Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsbüros sind für das Übersetzungsbüro nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend.
2.5 Bestehen beim Übersetzungsbüro berechtigte Zweifel, ob der Auftraggeber in der Lage sein wird, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vor dem Beginn oder vor der Fortsetzung der Auftragsdurchführung vom Auftraggeber die Leistung einer ausreichenden Sicherheit zu fordern.

Artikel 3 - Auftragsänderung und -stornierung
3.1 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, die Lieferfrist und/oder den Preis eines Auftrags anzupassen oder den Auftrag nachträglich abzulehnen, wenn der Auftraggeber nach dem Zustandekommen des Vertrages Änderungen des Auftrags durchführt, es sei denn, es handelt sich um geringfügige Änderungen. Beschließt das Übersetzungsbüro, einen Auftrag nachträglich abzulehnen, ist der Auftraggeber verpflichtet, bereits ausgeführte Teilarbeiten zu bezahlen, und findet Artikel 3.3 entsprechende Anwendung.
3.2 Wenn der Auftraggeber einen Auftrag storniert, ist er verpflichtet, den bereits durchgeführten Teil des Auftrags vollständig zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber gegebenenfalls für bereits ausgeführte Recherchen für den übrigen Teil des Auftrags eine Vergütung auf Stundenbasis zu zahlen. Das Übersetzungsbüro stellt dem Auftraggeber die bereits angefertigte Arbeit auf Wunsch zur Verfügung. Die Qualität der erbrachten Leistung kann in diesem Fall nicht garantiert werden.
3.3 Hat das Übersetzungsbüro für die Ausführung des stornierten Auftrags Zeit reserviert, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil des Auftrags eine Vergütung von 50 % des Preises für den nicht ausgeführten Teil eines Auftrags in Rechnung zu stellen.

Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen und Geheimhaltung
4.1 Das Übersetzungsbüro ist verpflichtet, den Auftrag nach bestem Wissen und Können und mit der nötigen Sachkenntnis auszuführen und dabei den vom Auftraggeber genannten Zweck des bzw. der vom Übersetzungsbüro zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes bzw. Texte zu berücksichtigen.
4.2 Das Übersetzungsbüro wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich behandeln, soweit dies im Rahmen der Auftragsausführung möglich ist. Das Übersetzungsbüro wird seine Mitarbeiter zur Geheimhaltung verpflichten. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch diese Mitarbeiter, sofern das Übersetzungsbüro diese Verletzung nachweislich nicht verhindern konnte.
4.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, einen Auftrag (auch) von Dritten ausführen zu lassen, es sei denn, dass ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden, und unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsbüros für die Vertraulichkeit und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags. Das Übersetzungsbüro wird die betreffenden Dritten zur Geheimhaltung verpflichten. Das Übersetzungsbüro haftet jedoch nicht für eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch diese Dritten, sofern das Übersetzungsbüro diese Verletzung nachweislich nicht verhindern konnte.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzungsbüro nach einer entsprechenden Aufforderung den Inhalt des zu übersetzenden Textes zu erläutern, sofern dies möglich ist, und relevante Unterlagen und Terminologie zur Verfügung zu stellen, sofern diese sofern vorhanden sind. Der Versand der erbetenen Informationen erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Artikel 5 - Lieferfrist und Liefertermin
5.1 Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Lieferfrist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sobald das Übersetzungsbüro feststellt oder erwartet, dass eine Lieferung zum vereinbarten Termin nicht möglich ist, hat das Übersetzungsbüro den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
5.2 Im Falle einer anrechenbaren Überschreitung der ausdrücklich schriftlich vereinbarten Lieferfrist durch das Übersetzungsbüro hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag einseitig aufzulösen, sofern berechtigterweise nicht länger auf die Ausführung gewartet werden kann. In diesem Fall ist das Übersetzungsbüro nicht zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet. Eine solche Vertragsauflösung hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Auftraggebers, eine Zahlung für einen bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu leisten.
5.3 Die Lieferung gilt als zum Zeitpunkt des Versands der Übersetzung erfolgt. Als Zeitpunkt der Versands gilt der Moment der Übergabe an die Post oder den Kurier beziehungsweise im Falle eines elektronischen Versands (Fax, E-Mail, Modem, FTP usw.) der Zeitpunkt, zu dem das Medium den Versand beendet hat.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch das Übersetzungsbüro alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach vernünftigem Ermessen notwendig oder wünschenswert sind, um eine fristgerechte Lieferung durch das Übersetzungsbüro zu ermöglichen.
5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in vollem Umfang an der Lieferung der kraft des Vertrags mit dem Übersetzungsbüro vereinbarten Leistung mitzuwirken. Weigert der Auftraggeber sich, die Leistung in Empfang zu nehmen, dann ist er auch ohne diesbezügliche Mahnung in Verzug und findet die Bestimmung in Artikel 6.5 entsprechende Anwendung.

Artikel 6 - Preise und Zahlung

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, beruht der Preis auf dem beim Übersetzungsbüro geltenden Wortpreis oder Stundensatz. Das Übersetzungsbüro kann dem Auftraggeber neben seinem Honorar auch die mit der Ausführung des Auftrags verbundenen Auslagen in Rechnung stellen. Für jeden Auftrag kann ein Mindestpreis pro Sprachkombination in Rechnung gestellt werden.
6.2 Der Preis, den das Übersetzungsbüro für die zu erbringende Leistung genannt hat, gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.
6.3 Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn vom Auftraggeber besonders arbeitsintensive Texte, schlecht lesbare Kopien, ungeeignete Computersoftware oder Dateien vorgelegt werden, so dass das Übersetzungsbüro zusätzliche Arbeiten ausführen muss oder dem Übersetzungsbüro höhere Kosten entstehen, als bei Vertragsschluss berechtigterweise zu erwarten war. Die obige Aufzählung ist nicht erschöpfend.
6.4 Alle genannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
6.5 Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum (oder innerhalb einer vom Übersetzungsbüro schriftlich genannten anderen Zahlungsfrist) ohne Abzug, Aufrechnung oder Aussetzung jeglicher Art als Nettobetrag in der Währung, in der die Rechnung ausgestellt wurde, zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber unverzüglich und ohne weitere Mahnung in Verzug; er schuldet in diesem Fall die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag zuzüglich 2 Prozent ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung.
6.6 Falls der Auftraggeber keine fristgerechte Zahlung leistet und in Verzug bleibt, hat das Übersetzungsbüro das Recht, außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem „Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten" (niederländischer Erlass über die Gebühren für außergerichtliche Inkassokosten) in Rechnung zu stellen.

Artikel 7 - Beschwerden und Streitfragen
7.1 Beschwerden über erbrachte Dienstleistungen hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro so schnell wie möglich, jedoch nicht später als zehn Werktage nach Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Eine Beschwerde entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
7.2 Falls der Auftraggeber an der Richtigkeit bestimmter Übersetzungslösungen zweifelt und das Übersetzungsbüro um Kommentar bittet und das Übersetzungsbüro anschließend glaubhaft machen kann, dass die gewählten Übersetzungen nicht unrichtig sind, hat das Übersetzungsbüro das Recht, dem Auftraggeber die in diesem Zusammenhang zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden und sonstigen entstandenen Kosten vollständig in Rechnung zu stellen.
7.3 Hat der Auftraggeber innerhalb der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Beschwerde eingelegt, gilt die erbrachte Dienstleistung als vom Auftraggeber vollständig akzeptiert und werden Beschwerden ausschließlich bearbeitet, wenn das Übersetzungsbüro die Bearbeitung der Beschwerde nach eigenem Ermessen für wünschenswert erachtet. Nimmt das Übersetzungsbüro auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen am übersetzten oder bearbeiteten Text vor, so beinhaltet dies keine Anerkennung einer mangelhaften Leistung seitens des Übersetzungsbüros.
7.4 Bei einer berechtigten Beschwerde hat das Übersetzungsbüro das Recht, die erbrachten Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu verbessern oder zu ersetzen; kann das Übersetzungsbüro die Verbesserungs- oder Ersatzwünsche nicht in angemessener Weise erfüllen, kann es eine Preisminderung gewähren.
7.5 Das Recht des Auftraggebers, eine Beschwerde einzureichen, verfällt, wenn er den Teil der gelieferten Übersetzung, auf den sich die Beschwerde bezieht, bearbeitet hat oder hat bearbeiten lassen, ungeachtet dessen, ob er die gelieferte Übersetzung anschließend an einen Dritten weitergegeben hat.

Artikel 8 - Haftung und Haftungsfreistellung
8.1 Das Übersetzungsbüro ist gegenüber dem Auftraggeber nur für einen Schaden haftbar, der eine unmittelbare und nachweisliche Folge eines schuldhaften Leistungsversäumnisses des Übersetzungsbüros ist. Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für andere Schäden, beispielsweise indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, Verzugsschäden und Gewinnausfälle.
8.2 In allen Fällen ist die Haftung des Übersetzungsbüros auf den Rechnungswert - ohne Umsatzsteuer - des bereits in Rechnung gestellten und/oder gelieferten Teils des betreffenden Auftrags begrenzt. Außerdem ist die Haftung des Übersetzungsbüros in allen Fällen auf einen Betrag von 45.000,-- EUR je Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse begrenzt.
8.3 Doppeldeutigkeit des zu übersetzenden Textes enthebt das Übersetzungsbüro von jeglicher Haftpflicht.
8.4 Die Beurteilung der Frage, ob ein zu übersetzender oder zu bearbeitender Text (bzw. seine Verwendung) oder die vom Übersetzungsbüro gelieferte Übersetzung oder Bearbeitung einer Übersetzung zu Personenschäden führen können, bleibt vollständig auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8.5 Das Übersetzungsbüro übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Verlust der zur Vertragserfüllung bereitgestellten Unterlagen, Informationen oder Informationsträger. Das Übersetzungsbüro übernimmt ebenso keine Haftung für Kosten und/oder Schäden, die sich aus der Anwendung von Informationstechnologie und Kommunikationsmitteln, aus dem Transport oder dem Versand von Informationen bzw. Informationsträgern oder aus der Anwesenheit von Computerviren in den vom Übersetzungsbüro gelieferten Dateien oder Informationsträgern ergeben.
8.6 Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsbüro von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der erbrachten Dienstleistungen ergeben.
8.7 Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro auch von allen Ansprüchen Dritter aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen Eigentums-, Patent- und Urheberrechte oder sonstige mit der Vertragsausführung zusammenhängende geistige Eigentumsrechte freizustellen.

Artikel 9 - Vertragslösung und höhere Gewalt
9.1 Das Übersetzungsbüro ist ohne jegliche Schadensersatzpflicht dazu befugt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen bzw. seine Ausführung auszusetzen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt, der Auftraggeber für insolvent erklärt wurde oder seine Insolvenz beantragt wird, der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt hat oder dieser gewährt wurde, in Bezug auf den Auftraggeber ein Schuldenbereinigungsplan für natürliche Personen für anwendbar erklärt wurde oder das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst wird. Das Übersetzungsbüro ist in einem derartigen Fall berechtigt, die sofortige Zahlung des ihm zustehenden Betrages zu fordern.
9.2 Wird das Übersetzungsbüro durch Umstände, die nicht seinem Risiko unterliegen oder sich seiner Einflussnahme entziehen, an der Vertragserfüllung gehindert, so ist es berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet zu sein. Als Umstände dieser Art (höhere Gewalt) gelten auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich: Brand, Unfall, Krankheit, Arbeitsniederlegung, Aufruhr, Krieg, Terroranschläge, Transportprobleme, staatliche Maßnahmen, Störungen bei den Dienstleistungen von Internetanbietern, Säumigkeit von Lieferanten und jeder andere Umstand, der sich der Einflussnahme durch das Übersetzungsbüro entzieht.
9.3 Muss das Übersetzungsbüro die weitere Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt einstellen, behält es doch das Recht, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen sowie die gemachten Kosten und gezahlten Auslagen in Rechnung zu stellen.

Artikel 10 - Urheberrecht
10.1 Bei der Erarbeitung von Übersetzungen können sog. Übersetzungsspeicher (Translation Memories) als Hilfsmittel genutzt werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen stehen alle Rechte, beispielsweise Urheber- und Datenbankrechte, die sich aus der Nutzung des Übersetzungsspeichers ergeben, dem Übersetzungsbüro zu. Dies gilt auch nach der Erfüllung aller finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gemäß Artikel 10.2.
10.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gehen die Urheberrechte an den vom Übersetzungsbüro erarbeiteten Übersetzungen zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, an dem der Auftraggeber seine finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsbüro im Zusammenhang mit dem betreffenden Auftrag in vollem Umfang erfüllt hat. Bis zur Erfüllung aller finanziellen und sonstigen Verpflichtungen besitzt das Übersetzungsbüro die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Übersetzungen.

Artikel 11 - Anwendbares Recht
11.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro findet niederländisches Recht Anwendung.
11.2 Sämtliche Streitfälle werden dem zuständigen Gericht am Niederlassungsort des Übersetzungsbüros zur Entscheidung vorgelegt.

Artikel 12 - Datenschutzbestimmung
12.1 Allgemeines
a. Das Übersetzungsbüro arbeitet gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und erhebt nur die personenbezogenen Daten, für die eine Verarbeitungsgrundlage besteht.
b. Bis zur Erteilung eines Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber verarbeitet das Übersetzungsbüro nur personenbezogene Daten, die zur Vorlage eines Angebots notwendig sind.
c. Spätestens bei der Erarbeitung des Angebots wird der Auftraggeber gebeten, den Übersetzungsauftrag in eine der folgenden Kategorien einzuteilen:
Kategorie 1: hohes Risiko
Art der Daten: Der Auftrag enthält sehr sensible personenbezogene Daten, z. B. strafrechtliche und Gesundheitsdaten.
Gruppe: beschränkt auf die Person(en), die den Auftrag faktisch ausführt bzw. ausführen, und die Personen innerhalb des Übersetzungsbüros, die über diese Kenntnisse verfügen müssen (Need-to-know-Prinzip).
Datensicherheit: - eingeschränkte Einsichtsrechte – Speicherung erfolgt anonymisiert bzw. pseudonymisiert – Einhaltung einer strikten Speicherfrist – Verarbeitung ausschließlich innerhalb des EWR.
Kategorie 2: durchschnittliches Risiko
Art der Daten: Der Auftrag enthält sensible personenbezogene Daten, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als besondere personenbezogene Daten qualifiziert werden, mit Ausnahme von Gesundheitsdaten, oder Daten, die sich auf eine bekannte Person beziehen bzw. auf eine Person oder eine Streitfrage, die zu Unruhe in der Gesellschaft führen kann.
Gruppe: auf eine kleine Gruppe von Personen beschränkt, die über diese Kenntnisse verfügen müssen (Need-to-know-Prinzip).
Datensicherheit: - eingeschränkte Einsichtsrechte – Speicherung muss nicht, kann aber anonymisiert bzw. pseudonymisiert erfolgen – Einhaltung der Speicherfrist – Verarbeitung ausschließlich innerhalb des EWR und in Ländern, denen per Angemessenheitsbeschluss ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde.
Kategorie 3: normales Risiko
Art der Daten: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten, wie etwa Name, Adresse, Wohnort.
Gruppe: beschränkt auf eine Gruppe von Personen innerhalb des Übersetzungsbüros und die Person(en), die den Auftrag faktisch ausführt bzw. ausführen.
Datensicherheit: - Einsichtsrechte intern nicht gesichert – normale Speicherung – Einhaltung der Speicherfrist – Verarbeitung kann zu den Bedingungen der DSGVO weltweit erfolgen.
d. Die Kosten des Übersetzungsauftrags hängen unter anderem davon ab, welche Entscheidungen der Auftraggeber vorab trifft, wie etwa:
i. die gewählte Kategorie;
ii. die Aufforderung, die personenbezogenen Daten zu anonymisieren bzw. zu pseudonymisieren;
iii. abweichende Speicherfristen;
iv. Rückgabe oder Vernichtung von personenbezogenen Daten.
e. Das Übersetzungsbüro sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter durch kontinuierliche Schulungen darüber informiert sind, wie personenbezogene Daten den Bestimmungen der DSGVO entsprechend zu verarbeiten sind. Außerdem hat das Übersetzungen in die Verträge mit den Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, strenge Geheimhaltungsbedingungen und Bußgelder aufgenommen.
f. Das Übersetzungsbüro sorgt auch dafür, dass geeignete technische Maßnahmen ergriffen und kontinuierlich aktualisiert werden, um die personenbezogenen Daten angemessen zu sichern.
g. Das Übersetzungsbüro überprüft, ob die von ihm hinzugezogenen Dritten die DSGVO einhalten, und ergreift auf Wunsch zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
h. Das Übersetzungsbüro gibt personenbezogene Daten nicht an Parteien im Ausland weiter, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe oder der Auftraggeber hat sich damit einverstanden erklärt, dass ein Übersetzungsauftrag im Ausland ausgeführt wird.
i. Auftraggeber können ihre Rechte aufgrund der DSGVO mithilfe des Formulars „Rechte betroffener Personen“ ausüben. Das Übersetzungsbüro bemüht sich, jedes Ersuchen innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten.

12.2 Datenschutzverletzung Falls personenbezogene Daten trotz aller Sorgfalt des Übersetzungsbüros verloren gehen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenleck), wird das Übersetzungsbüro den Auftraggeber zeitnah, auf jeden Fall jedoch innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist hierüber informieren. Das Übersetzungsbüro wird sich bemühen, den durch das Datenleck verursachten Schaden zu minimalisieren und so weit wie möglich zu beseitigen. Auf Ersuchen wird das Übersetzungsbüro den Auftraggeber dabei unterstützen, das Datenleck bei der Datenschutzbehörde und eventuell bei den betroffenen Personen zu melden. Ein Datenleck enthebt den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen aufgrund des Vertrags mit dem Übersetzungsbüro, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen oder glaubhaft machen, dass das Datenleck durch grobes Verschulden oder Fahrlässigkeit des Übersetzungsbüros entstanden ist.
12.3 Speicherfristen Das Übersetzungsbüro wird personenbezogene Daten nicht länger speichern, als dies zur Ausführung des von den Parteien vereinbarten Übersetzungsauftrags notwendig ist, es sei denn,
a. der Auftraggeber stimmt einer längeren Speicherfrist zu;
b. das Übersetzungsbüro ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu einer längeren Speicherung verpflichtet.

Artikel 13 - Hinterlegung der Geschäftsbedingungen und Handelskammereintragung
13.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer in Venlo unter der Nummer 12064847 hinterlegt.

Sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen außer auf Niederländisch auch in einer anderen Sprache abgefasst, gilt vorrangig die niederländische Fassung.

Ein Exemplar dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird jederzeit auf erste Anfrage kostenlos zugeschickt.